Checkliste zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

zuletzt aktualisiert
12.05.2020

Produktdetails

Datum der Erstverfügbarkeit
Version/Versionsdatum
1.0
Lizenzmodell
Creative Commons Attribution 3.0 Germany License
Preis
kostenlos

Beschreibung

Die Checkliste zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes basiert auf langjährigen Erfahrungen der TMF AG Datenschutz, welche die Beratung von Forschungsprojekten bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten als ihre Hauptaufgabe ansieht. Grundlage hierfür sind die generischen Datenschutzkonzepte, die mit den Arbeitskreisen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder abgestimmt sind.

Für den Beratungsprozess wurden organisatorische Strukturen und technische Instrumente entwickelt und jetzt um ein wichtiges Hilfsmittel erweitert: 

Die Checkliste zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

Diese soll

  • die Forscher auch im Sinne eines besseren Erwartungsmanagements darüber informieren, mit welchen Fragen sie im Beratungsprozess zu rechnen und welche Dokumente sie zu erarbeiten haben,
  • der TMF-Geschäftsstelle als Instrument dienen, um beim Erstkontakt die Vorerfahrungen und –arbeiten der anfragenden Forscher strukturierter abfragen zu können,
  • den Berichterstattern als Gliederungshilfe zur Formulierung von Rückfragen und Feedback-Strukturierung dienen.

Die Checkliste soll als Wegweiser zu den für das Projekt relevanten Teilen des Datenschutzleitfadens der TMF (Version 2.0) dienen, welcher durch das generische Datenschutzkonzept für Biobanken (Version 1.0) ergänzt wird . Darüber hinaus verweist diese Checkliste auf Anforderungen durch die jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO).

Erfahrungsberichte

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Referenzen

Vorstellung der Thematik elektronischer Treuhanddienst sowie vergleichende Einordnung von ausgewählten Treuhandangeboten im TMF-Workshop „Vergleich elektronischer Treuhänderdienste in der medizinischen Forschung“ auf der GMDS 2018 in Osnabrück. Download Vortrag [PDF | 630 KB]

Hinweis auf die Empfehlung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von 2014 zur Anwendung des Leitfadens auf der Website des Hessischen Datenschutzbeauftragten

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